AGB der Wichmann-Gruppe, Wichmann GmbH und CSN Gelenkwellen GmbH, Barleben

AGB

WiCHMANN GmbH

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Insbesondere ändern oder beeinflussen entgegenstehende allgemeine Vertragsbedingungen des Vertragspartners diese Bestimmungen nicht.

Das Angebot, die Angebotsannahme und die Auftragsbestätigung unterliegen nur den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird widersprochen; sie werden dem Lieferanten gegenüber nur wirksam, wenn der Lieferant diesen Änderungen schriftlich zustimmt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertragspartner Unternehmer oder Verbraucher ist. Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  1. Angebote und Angebotsunterlagen
  2. a) Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bindungswirkung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit dem Angebot ausdrücklich eine Bindungsdauer erklärt wird.
  3. b) Vom Besteller abgegebene Bestellungen können nur schriftlich angenommen werden. Wird ein Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage schriftlich angenommen, so gilt das Angebot als abgelehnt.
  4. c) Für Bestellungen, die unseren Online-Shop aufgegeben werden, gilt Folgendes: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich einen Aufruf zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung bzw. ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages bzgl. der im Warenkorb zu diesem Zeitpunkt befindlichen Produkte ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von 14 Tagen nach Abgabe der Bestellung gebunden; ein gegebenenfalls nach diesen Bedingungen oder nach dem Gesetz bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit gesonderter Zusendung der Auftragsbestätigung oder den Versand der Ware zustande.
  5. d) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Spezifizierungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht – auch nicht auszugsweise oder in Form von Kopien o.ä. – zugänglich gemacht werden.
  6. e) Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung für von ihm zu liefernde Unterlagen. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Besteller die Verantwortung, und der Besteller ist dafür verantwortlich, uns jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware in angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
  7. f) Müssen die Waren durch uns hergestellt oder sonst wie ver- bzw. bearbeitet werden und hat der Besteller hierfür eine Spezifizierung vorgelegt, so hat uns der Besteller von jeglichem Verlust, Schaden, Kosten oder sonstigen Ausgaben freizuhalten, die wir deshalb tragen müssen, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund der Spezifizierung des Bestellers als Verletzung eines Patents, Copyright, Warenzeichens oder sonstigem Schutzrecht eines Dritten herausgestellt hat.
  8. g) Wir behalten uns das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftritt.

 

  1. Datenschutzhinweis

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung und- anbahnung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weitergegeben. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung bei Bestellungen Adress- und Bonitätsdaten an die Fa. CRIFBÜRGEL weitergeben und abfragen. Bei Bestellungen auf Rechnung und bei Ratenkäufen nutzen wir neben anderen Bonitätsdaten auch Anschriftendaten, um das Risiko von Zahlungsausfällen im Einzelfall abschätzen zu können.

Wir räumen unseren Kunden grds. die Möglichkeit ein, die Waren unter Inanspruchnahme unsicherer Zahlungsarten (z.B. Rechnungskauf, Finanzierungskauf) zu erwerben. Unternehmen, die ihren Kunden grds. unsichere Zahlungsarten einräumen, haben ein berechtigtes Interesse daran, sich so gut wie möglich vor dem Entstehen von Zahlungsausfällen zu schützen. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass vor der Einräumung der Möglichkeit der Inanspruchnahme unsicherer Zahlungsarten die Bonität des Kunden geprüft wird. Im Rahmen dieser Prüfung sind wir dazu berechtigt, negative Bonitätsinformationen zu nutzen, die wir selbst zu dem jeweiligen Kunden erhoben haben. Bei den Bonitätsinformationen handelt es sich um Informationen über offene Entgeltforderungen und um solche Informationen, aus denen sich unmittelbar die Gefahr eines Zahlungsausfalls ergibt (z. B. Insolvenz, Schuldnerberatung, Stundung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit). Wir sind dazu berechtigt, Informationen über äußerst atypische Bestellvorgänge (z.B. zeitgleiche Bestellung einer Vielzahl von Waren an dieselbe Adresse unter Nutzung verschiedener Kundenkonten) zu beschaffen und zu nutzen. Hierdurch sollen Zahlungsausfälle vermieden und unsere Kunden vor einem Missbrauch ihrer Konten bzw. ihrer Identität geschützt werden.

Wir können ferner Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erheben und verarbeiten. Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und bestimmte in Listen zusammengefasste Daten gemäß § 28 III Nr.3 a.F, und § 47 II n.F. Bundesdatenschutzgesetz sowie gem. § 28 III Nr.2 und 4 a.F. Bundesdatenschutzgesetz).

Hinweis:
Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Pätzkamp 4 in 49504 Lotte oder durch eine E-Mail an info@wichmann-os.de widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln einschließlich unserer Kataloge an Sie einstellen

 

  1. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung sowie die Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierungen der Ware ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen sind zulässig. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferung vor, soweit diese darauf zurückzuführen sind, dass die für die Sonderanfertigungen im Auftrag des Bestellers von uns bestellten Produkte von Dritten nur in bestimmten Mengenmaßen geliefert werden.

 

  1. Kaufpreis
  2. a) Der Kaufpreis soll der von uns genannte Preis sein, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig ist.

Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Drittzulieferern nötig ist, soweit die Ware nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll.

  1. b) Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben, oder soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten alle genannten Preise ab Werk (“ex works”). Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  2. c) Den angebotenen bzw. in unseren Preislisten ausgewiesenen Preisen liegt zu Grunde, dass das jeweilige zu ersetzende Produkt (sog. Altteil) vom Besteller an uns ausgehändigt wird. In der Auftragsbestätigung bzw. in der Preisliste sind insoweit jedem Vertragsprodukt die diesen innewohnenden Altteilwerte ausgewiesen. Die Altteilwerte werden bei Auslieferung auf einem gesonderten Konto erfasst. Gibt der Besteller das zu ersetzende Altteil an uns zurück, werden die jeweiligen Altteilwerte diesem Konto gutgeschrieben. Der Kontostand wird regelmäßig anhand der von uns zu erstellenden Altteilrückgabescheine abgestimmt. Altteile, die nach vier Wochen nicht zurückgeliefert werden, stellen wir mit dem in dieser Preisliste aufgeführten Altteilwert netto in Rechnung. Eine Altteilrückgabe gegen Gutschrift ist nach erfolgter Altteilberechnung nicht mehr möglich.

 

  1. Zahlungsbedingungen
  2. a) Zahlungen sollen nur durch Barzahlung ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle oder durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.
  3. b) Die Aufrechnung des Bestellers mit Forderungen des Lieferanten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

  1. Lieferzeit
  2. a) Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw., sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  3. b) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  4. c) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten des Lieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von dem Lieferanten zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Lieferant in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
  5. d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

 

  1. Gefahrübergang

Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware soll auf den Besteller wie folgt übergehen:

  1. a) Soweit die Ware nicht an den Geschäftsräumen des Lieferanten ausgeliefert wird, im Zeitpunkt der Übergabe, oder, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet.
  2. b) Soweit die Ware an den Geschäftsräumen des Lieferanten ausgeliefert wird (“ex works”), in dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant den Besteller darüber informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
  2. a) Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, soll das Eigentum an den Waren nicht auf den Besteller übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist. Solange das Eigentum bei uns verbleibt, muss der Besteller die Ware treuhänderisch für uns halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als unser Eigentum kennzeichnen.
  3. b) Besteht zwischen uns und dem Besteller eine laufende Geschäftsbeziehung, bleibt uns das Eigentum an den Vertragsprodukten solange vorbehalten, bis sämtliche unserer offenen Forderungen gegen den jeweiligen Besteller vollumfänglich ausgeglichen sind. Abs. a) dieser Regelung bleibt im Übrigen unberührt.
  4. c) Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Transport-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
  5. d) Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  6. e) Wir haben bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  7. f) Der Besteller kann die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern oder verarbeiten. Dies gilt jedoch nur, solange der Besteller mit seiner Leistung an uns nicht im Verzug ist. Die Forderungen, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, werden bereits mit Vertragsschluss sicherungshalber an uns abgetreten, und zwar bis zur Höhe unserer offenen Forderungen. Wir nehmen diese Abtretung an und sind berechtigt, Auskunft über die Abnehmer und die Höhe der Forderung zu verlangen. Der Besteller bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung gegen die Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis jeder Zeit durch einseitige Erklärung zu widerrufen.
  8. g) Etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltswaren nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass daraus für uns irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermengung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache, oder wird durch Verarbeitung oder Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der Besteller uns bereits hiermit sein Eigentum bzw. Miteigentum an dieser Sache und verpflichtet sich, die Sache für uns mit kaufmännischer Sorgfalt und unentgeltlich in Verwahrung zu halten. Im Falle der Weiterveräußerung findet Abs. f) entsprechend Anwendung. Bei Entstehen von Miteigentum entspricht unser Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zum Wert der neuen Sache ergibt.

 

  1. Gewährleistung im Falle von Mängeln der Lieferung
  2. a) Ist der Besteller ein Unternehmer, hat er die Lieferung unverzüglich nach Eingang auf Mängel zu untersuchen und diese dem Lieferanten binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Zeigt sich erst später ein Mangel, der bei der Untersuchung nach Eingang der Lieferung nicht erkennbar war, so hat der Besteller die Mitteilung unverzüglich nach der Feststellung vorzunehmen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Mitteilung, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
  3. b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und dem Lieferanten rechtzeitig mitgeteilt wird, ist der Lieferant zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung verpflichtet. Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, hat der Lieferant das Wahlrecht zwischen der Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung.
  4. c) Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Vergütung ist der Besteller erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt. Ist diese Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar oder verweigert der Lieferant die Nacherfüllung, bedarf es einer solchen Fristsetzung nicht. Ein eventueller Schadenersatzanspruch oder Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  5. d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, wenn es sich bei dem Besteller/Käufer nicht um einen Verbraucher handelt.
  6. e) Wir haften nicht für Mängel der Ware, soweit diese nach den Wünschen des Bestellers hergestellt wurde und die Mängel ausschließlich auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Bestellers zurückgehen.
  7. f) Unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Besteller oder in dessen Auftrag durch Dritte hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt uns gegenüber die Verantwortung.
  8. g) Rückgriffsansprüche eines Unternehmens im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche eines Endverbrauchers gemäß § 478 BGB sind dann ausgeschlossen, wenn der geltend gemachte Mangel nicht bereits bei Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war. Dies gilt insbesondere für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Waren beim Besteller oder seiner Beauftragten entstanden sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  9. h) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein uns zurechenbares Verschulden zurückzuführen sind.
  10. i) Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung des Verkäufers zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache im Übrigen fachkundig durchgeführt wurden. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.
  11. j) Reklamationen werden von uns grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn der Besteller uns die reklamierte Ware zur Überprüfung zur Verfügung stellt.

 

  1. Haftung

Unsere Haftung für Ersatz von Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – richtet sich nach den folgenden Regelungen:

  1. a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Werkleistung oder Kaufsache, arglistigem Verschweigen eines Mangels einer Werkleistung oder Kaufsache sowie bei einer (auch nur fahrlässigen) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. b) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für während unseres Verzuges eintretende Schäden.
  3. c) Werden von uns Waren für den Besteller angefertigt und an den Besteller geliefert, so liegen diesen Waren die vom Besteller genannten technischen Spezifikationen unter Berücksichtigung der vom Besteller genannten Einsatzbedingungen zugrunde. Dem Besteller ist bekannt, dass ein Einsatz der Ware außerhalb der technischen Serienspezifikation oder außerhalb der im Einzelfall vereinbarten Spezifikationen bedenklich ist und zu Personen- und Sachschäden führen kann. Der Einsatz der Ware außerhalb der uns bekannten Betriebsbedingungen erfordert deshalb eine vorherige Abstimmung zwischen den Parteien. Der Besteller stellt uns insoweit von jeder etwaigen Haftung frei für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Waren verursacht werden, die für Zwecke eingesetzt werden, die uns vor Abschluss des Vertrages nicht bekannt waren. Der Haftungsausschluss bezieht sich dabei insbesondere auf eventuell gesetzliche Ansprüche wegen Fehlerhaftigkeit, wegen positiver Vertragsverletzung und wegen unerlaubter Handlung.

 

  1. Widerrufsrecht

Ist der Besteller Verbraucher, also eine natürliche Person, welche Bestellungen zu einem Zweck abgibt, der nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Auf die Widerrufsbelehrung, welche gesondert unter http://www.wichmann-os.de abrufbar ist, wird ergänzend verwiesen.

 

  1. Weitere Bestimmungen
  2. a) Wir sind berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Besteller hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderung oder Verbesserung weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.
  3. b) Diese Bedingungen sollen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragsparteien keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
  4. c) Jede Vertragspartei kommt für die Kosten der Durchführung dieser Vereinbarung selbst auf.

 

  1. Rechtswahl; Gerichtsstand
  2. a) Diese Vereinbarung unterliegt, soweit mit ihr eine Auslandberührung verbunden ist, dem deutschen Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. b) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der bestehenden Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir haben jedoch in diesem Fall das Recht, auch am für den Besteller zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

 

Stand: 07.10.2019